Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN 18599

03.04.2024
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In einer Welt, die zunehmend umweltbewusster wird und in der der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit darstellt, gewinnt die effiziente Nutzung von Energie an Bedeutung. Eine Möglichkeit, den Energieverbrauch in Nichtwohngebäuden zu optimieren und somit sowohl Energiekosten zu senken als auch Ressourcen zu schonen, ist die geförderte Energieberatung nach DIN 18599.

1. Was ist die DIN 18599?

Die DIN 18599 ist eine Norm, die sich mit dem energetischen Verhalten von Gebäuden beschäftigt. Sie definiert Anforderungen und Berechnungsmethoden, um den Energiebedarf von Gebäuden zu ermitteln und Möglichkeiten zur Energieeinsparung aufzuzeigen. Insbesondere im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz spielt die DIN 18599 eine wichtige Rolle, da sie Unternehmen und Privatpersonen eine fundierte Grundlage für die Optimierung ihres Energieverbrauchs bietet.

2. Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude spielt eine entscheidende Rolle bei der langfristigen Modernisierung und Verbesserung der Energieeffizienz. Im Rahmen eines Sanierungsfahrplans wird "Schritt für Schritt" aufgezeigt, wie das Gebäude über einen längeren Zeitraum hinweg durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann. Dieser Ansatz ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und stellt sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind.

Alternativ kann das Sanierungskonzept darauf abzielen, durch eine umfassende Sanierung den Standard eines bundesgeförderten Effizienzhaus zu erreichen. Bei diesem Ansatz, bekannt als "Sanierung in einem Zug", werden alle erforderlichen Maßnahmen gebündelt und in einem einzigen Prozess durchgeführt. Dies ermöglicht eine schnelle und effiziente Modernisierung des Gebäudes, wodurch die Energieeffizienz deutlich verbessert wird.

Eine Energieberatung nach DIN 18599 kann sich sowohl auf Bestandsgebäude als auch auf einen Neubau beziehen. Allerdings wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Weitere Informationen sind auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) zu finden.

2. Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 €. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche (NGF) des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 1.700 €
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 5.000 €
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 8.000 €

3. Ablauf der Energieberatung

Die Energieberatung wird durch einen Energieeffizienz-Experten bzw. ECOMIND durchgeführt und umfasst folgende Schritte:

Schritt 1 - Datenerfassung:

Zunächst werden relevante Daten zum Gebäude und zum Energieverbrauch erfasst. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Gebäudehülle, zur Heizungsanlage und zum Nutzerverhalten. Die Daten werden im Zuge einer obligatorischen Vor-Ort-Begehung aufgenommen.

Schritt 2 - Berechnung des Energiebedarfs:

Auf Basis der erfassten Daten wird der Energiebedarf des Gebäudes mit Hilfe einer energetischen Bilanzierungssoftware berechnet. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Wärmebrücken, Transmissions- und Lüftungswärmeverluste sowie interne Wärmegewinne berücksichtigt. Auch die Anlagentechnik (Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung etc.) wird im Gebäudemodell abgebildet. Zudem wird untersucht, inwieweit sich erneuerbare Energiequellen, z.B. Geothermie, Abwärme oder Außenluft für die Wärmeversorgung genutzt werden können. Neben dem Energiebedarf werden auch die CO2-Emissionen ausgewiesen. In den nachfolgenden Abbildungen sind die Ergebnisse einer solchen Energiebedarfsanalyse exemplarisch dargestellt.

Schritt 3 - Identifizierung von Optimierungspotenzialen:

Anhand der vor Ort aufgenommenen Daten und Informationen sowie der berechneten Daten aus der Bilanzierungssoftware werden energetische Optimierungspotenziale aufgezeigt. Das können beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Optimierung der Heizungsanlage bzw. sonstiger Anlagentechnik sein (z.B. Klimatisierung, Lüftung, Beleuchtung etc.). Die Energieeinsparung sowie die damit einhergehende Kostenreduzierung wird explizit ausgewiesen.

Schritt 4 - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:

Für die identifizierten Maßnahmen werden die groben Kosten ermittelt und im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellt. Hierbei wird auch das Förderpotenzial gem. der aktuellen Förderprogramme betrachtet und ausgewiesen. Eine verpflichtende Umsetzung der Maßnahmen ist nicht gefordert.

Schritt 5 - Ergebnisse:

Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und in einem separaten Termin erläutert. Hierbei nimmt sich ECOMIND ausreichend Zeit, um die Besonderheiten und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Abbildung 1: Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599 in vier Schritten

4. Wer ist antragsberechtigt für eine Förderung einer Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN 18599?

Folgende Gruppen sind für eine Förderung antragsberechtigt:

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) und kommunale Zweckverbände gemäß geltendem Recht, unter der Bedingung, dass ihre Mitglieder ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sind.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt. Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.

4. Wie läuft das Förderverfahren ab?

Ein Förderverfahren umfasst folgende Schritte:

Schritt 1 - Antragsstellung:

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsformular der BAFA. Senden Sie bitte die Antragsbestätigung an den Energieeffizienz-Experten bzw. ECOMIND. Ein Vertragsabschluss für eine Energieberatung mit einem Energieeffizienz-Experten ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.

Schritt 2 - Erteilung des Zuwendungsbescheids:

Die Förderung wird durch Erteilung eines Zuwendungsbescheides durch das BAFA bewilligt. Danach kann der Energieeffizienz-Experte mit der Energieberatung beginnen.1

Schritt 3 - Durchführung des iSFP und Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorgelegt werden (Vorlagefrist).

Der Verwendungsnachweis umfasst:

  • Die Verwendungsnachweiserklärung (Online Formular)
  • Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“
  • Einen Energieberatungsbericht, entsprechend den Anforderungen des Merkblatts
  • Eine Kopie, der von dem Energieberatungsunternehmen ausgestellten Rechnung
  • Einen Zahlungsnachweis der Beratungskosten

5. Fazit

Die Energieberatung nach DIN 18599 ist ein wichtiges Instrument, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu optimieren und somit Kosten zu senken, die Umwelt zu schützen und gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Unternehmen und Privateigentümer von Nichtwohngebäuden, die auf eine effiziente Nutzung von Energie setzen möchten, sollten daher nicht zögern, eine Energieberatung nach DIN 18599 in Anspruch zu nehmen. Genauso wie der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude bietet auch die Energieberatung nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude eine gute Übersicht über mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Dekarbonisierung von Immobilienbeständen.   

  1. Es kann vor dem Erhalt der Fördermittelzusage auf eigenes Risiko mit der Energieberatung begonnen werden. ↩︎

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