Meistgestellte Fragen – FAQ

Allgemeine Informationen

Wie läuft eine Energieberatung ab?
Am einfachsten ist es für uns, Sie stellen einen Online-Anfrage an uns und stellen uns die Unterlagen wie Pläne, Bilder etc. zur Verfügung. Dadurch können wir uns mir Vorfeld mit Ihrem Objekt vertraut machen. Gerne können Sie auch in der Online-Anfrage ihre Vorstellungen äußern. Im nächsten Schritt würden wir einen Vorort-Termin mit Ihnen ausmachen und uns einen Überblick über das Gebäude verschaffen und mit Ihnen das Vorhaben diskutieren. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns einen Energieberatungsbericht oder individuellen Sanierungsfahrplan. Natürlich stellen wir Ihnen die Ergebnisse abschließend vor. Falls Sie zuvor Fragen haben, können Sie gerne einen Online-Termin buchen.
Kann durch den Einbau neuer Fenster Schimmel in der Außenwand entstehen?
Schimmel in den Wänden entsteht durch Kondensation des Wasserdampfs innerhalb der Wand. Bei älteren Fenstern und vergleichsweise schlecht gedämmten und dünnen (< 35 cm) Wänden, ist der U-Wert des Fensters in der Regel höher gegenüber der Wand. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Oberflächentemperatur an der Innenseite der Fenster. Bei hoher Luftfeuchtigkeit beschlagen die Scheiben und Sie würden dadurch den Raum lüften. Nach einem Austausch der Fenster kann es allerdings sein, dass der U-Wert der Fenster niedriger ist als der der Wand. Dadurch kann bei hoher Luftfeuchtigkeit der Wasserdampf innerhalb der Wand kondensieren und sich nach einiger Zeit als Schimmer bemerkbar machen.
Wir empfehlen in kritischen Fällen eine Prüfung der Schimmelbildung zum Beispiel durch eine Wandoberflächentemperatur-Berechnung oder Thermografie. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist regelmäßiges Lüften. Sie sollten bei schlecht gedämmten Außenwänden einen relative Luftfeuchtigkeit von 50 % bei 20 °C Innenraumtemperatur nicht unterschreiten.
Bin ich als Eigentümer verpflichtet mein Gebäude zu dämmen?
Ja, Eigentum verpflichtet. Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes müssen dafür Sorge tragen, dass die oberste Geschossdecke oder das Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 einhalten. Ist dies nicht Fall fordert das GEG 2024 § 47 (1) eine Dämmung mit einem U-Wert von <= 0,24 W/m²K. Lesen Sie gerne im GEG nach oder sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Gelten weitere Verpflichtungen?
Ja, ungedämmte Heizungsleitungen in unbeheizten Bereichen (zum Beispiel im Keller) müssen gedämmt werden, um Wärmeverluste zu vermeiden.
Muss ich meinen alten Öl- oder Gaskessel austauschen?
Es gilt eine Austauschpflicht für Heizkessel: Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden und mit Öl oder Gas betrieben werden, dürfen nicht mehr genutzt werden. Neuere Heizkessel mit einer Leistung zwischen 4 und 400 kW müssen nach spätestens 30 Jahren ersetzt werden, es sei denn, es handelt sich um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel, die effizienter arbeiten.

Förderung

Welche Unterlagen werden für den Förderantrag für Einzelmaßnahmen benötigt?
Am besten ist es, Sie füllen die Online-Anfrage "Förderantrag für Einzelmaßnahmen" aus. Hier werden die entsprechenden Unterlagen von Ihnen abgefragt.
 
Wir benötigen von Ihnen:
 
  • Bilder des zu sanierenden Bauteils
  • Angaben zum Aufbau des Bauteils
  • Das Angebot des Fachunternehmers, wobei bei einer Dämmung die Wärmeleitgruppe und die Dämmdicke hervorgehen muss und bei Fenstern der Uw-Wert
  • Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), falls Ihnen einer vorliegt
Wir prüfen das Angebot auf den korrekten Bauteilaufbaus.
 
Im Anschluss daran benötigen wir die einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit  dem Fachunternehmer. Der Vertrag muss bereits zum Zeitpunkt des Förderantrags mit dem Fachunternehmer geschlossen sein und eine aufschiebende Bedingung der Förderzusage im Vertrag enthalten.
 
Hier ein Formulierungsvorschlag für die aufschiebende Bedingung:
„Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
 
Danach können wir Ihren Antrag bei der BAFA einreichen und wir erstellen Ihnen die technische Produktbeschreibung (TPB). Erst nach der postalischen Zustellung der Fördermittelzusage stehen Ihnen die Fördermittel zur Verfügung und das Fachunternehmen kann mit der Sanierung starten.
 
Nach Fertigstellung der Sanierung informieren Sie uns bitte und stellen uns die Rechnung und Lieferscheine zur Verfügung. Wir prüfen anschließend noch eine ordnungsgemäße Ausführung und erstellen der Technischen Projektnachweis (TPN). Sie erhalten abschließend einen Zuwendungsbescheid und eine Erstattung des Förderbetrags.
Wie lange dauert es bis ich eine Fördermittel-Zusage erhalte?
Während unserer Laufbahn als Energieberater haben wir die unterschiedlichsten Zeiträume erlebt. Zwischen zwei Wochen und sechs Monaten kann sich dieser in der Regel belaufen.
Kann ich mir jetzt schon Fördergelder für später reservieren?
Die Fördermittel sind ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Zuwendungsbescheids 36 Monate für Sie reserviert und können nicht verlängert werden. Allerdings muss zur Antragsstellung ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmer vorliegen. Den Umsetzungszeitpunkt müssen Sie mit dem Fachunternehmer klären.

Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Warum weicht in der detaillierten Kostendarstellung die Summe der Investitionskosten von den Investitionskosten der Gesamtsanierung ab?
Beim iSFP wird die Investitionssumme auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren umgerechnet. Maßnahmen an der Gebäudehülle haben eine Nutzungsdauer von 40 Jahren. Da jedoch der Betrachtungszeitraum nur 20 Jahre beträgt, wird der Restwert abgezogen.
Wieso weicht der heutige Energiebedarf von meinem Energieverbrauch ab?
Die Bedarfsberechnung betrachtet das Heizen der beheizten Zonen entsprechend der Norminnentemperatur. Ein Nutzerverhalten kann bei der standardisierten Berechnung nicht berücksichtigt werden. Besonders in Wohneinheiten, bei denen einzelne Räume im Winter nicht oder gering beheizt werden, fällt dieser Unterschied besonders hoch aus.
Warum werden durch den Einbau der Wärmepumpe (mit Photovoltaik-Anlage) verhältnismäßig wenig CO2-Emissionen im Vergleich zu meiner konventionellen Heizung mit fossilen Brennstoff eingespart?
Diese Frage ist sehr berechtigt. Leider ist während der Heizperiode der Ertrag der Photovoltaik-Anlage aufgrund der geringen Sonneneinstrahlung vergleichsweise gering. Während dieser Zeit wird die Wärmepumpe meist mit Netzstrom betrieben. Dieser Strom wird in Deutschland mit signifikanten Anteil an fossilen Brennstoffen (z.B. Braunkohle, Steinkohle, Erdgas) erzeugt und der Wirkungsgrad eines Kraftwerkes beträgt ca. 34 %. Der Wirkungsgrad bei Verbrennung des Brennstoffes beträgt bei älteren Brennstoffkesseln ca. 95 %. Zwar ist der Endenergiebedarf der Wärmepumpe durch den Einsatz regenerativer Wärmequellen geringer, jedoch ist der CO2-Anteil des eingesetzten Strom zur Wärmeerzeugung höher gegenüber der Verbrennung. Für Haushalte, für die geringe CO2-Emissionen bestehen, empfehlen wir Öko-Stromtarife. Allerdings können diese im iSFP nicht berücksichtigt werden.
Warum sind in meinem Fall die Energiekosten trotz Wärmepumpe (und Photovoltaik-Anlage) nach der Sanierung höher als vorher?
Hier sind unterschiedliche Einflussfaktoren zu berücksichtigen. In manchen Haushalten ist der Energieverbrauch und die damit verbunden Energiekosten aufgrund des Nutzungsverhaltens sehr gering. Für das Haus in Zukunft wird ein Energiebedarf berechnet. Dieser wird entsprechend des Nutzerverhalts über einen standardisierten Kalibrierungsfaktor angepasst und als zukünftiger Energieverbrauch ausgegeben. Die Kalibrierung besagt aber zugleich nicht, wenn Sie aktuell nur 25 % des Endenergiebedarfs verbrauchen, dass Sie das zukünftig auch tun. Der zukünftige Endenergieverbrauch wird an dieser Stelle ein wenig reduziert.
Außerdem sind die spezifischen Stromkosten pro kWh in Deutschland derzeit um ein vielfaches höher als die spezifischen Gaskosten pro kWh.  So wird der Effizienzvorteil einer Wärmepumpe ggü. einem Gaskessel z.T. zu Nichte gemacht. Ein weiterer Einflussfaktor ist, dass die Erlöse der Photovoltaik-Anlage durch geringeren Netzstromverbrauch und Einspeisevergütung in der Übersicht nicht berücksichtigt, sondern separat ausgewiesen werden.
Was sind Sowieso-Kosten?
Hierbei handelt es sich um Kosten die "sowieso" anstehen. Das kann beispielsweise eine Sanierung der Fenster sein, da diese defekt oder ein Gaskessel, dessen Nutzungszeit von 20 Jahren abgelaufen ist.
Woher stammen die aufgezeigten Kosten und wie sind diese zu interpretieren?
Die Kosten der einzelnen Maßnahmen ermitteln wir aus unserer Datenbank von ähnlichen Projekten. Diese sind nicht verbindlich und können abweichen. Diese aufgezeigten Kosten haben keinen weiteren Einfluss, Sie sollen Ihnen eine Einschätzung des Investitionsaufwand geben.
Was bringt mir der iSFP und welchen Vorteil erhalte ich dadurch?
Durch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen ein Energieeffizienz-Experte den Ist-Zustand ihres Gebäudes im Vergleich zu den heutigen üblichen Standards auf. Es werden unterschiedliche Maßnahmen wie z.B. der Installation einer Wärmepumpe, einer Dachdämmung hinsichtlich einer Energieeinsparung und der Wirtschaftlichkeit bewertet. Hierbei werden der zukünftige Energiebedarf, die zukünftigen CO2-Emissionen, die Investitionskosten und die Fördermittel bewertet. Für die Durchführung eines iSFP erhalten sie eine Förderung der BAFA. Zudem erhalten Sie durch den iSFP einen sog. iSFP-Bonus von 5 % bei der Sanierung der Gebäudehülle. Außerdem steigen die förderfähigen Kosten der Gebäudehüllensanierung von 30.000 € auf 60.000 €.
Wie läuft der iSFP ab?
Nach Ihrer Anfrage senden wir Ihnen ein Angebot zu. Sind Sie damit einverstanden, senden Sie uns bitte, wenn nicht bereits geschehen, die angefragten Dokumente zu und beantragen die Fördermittel für den iSFP. Anschließend vereinbaren wir einen Vorort-Termin und wir analysieren ihre Immobilie. Danach erstellen wir den iSFP und bewerten unterschiedliche Maßnahmen, die auf Ihr Gebäude zugeschnitten sind und sowohl als sinnvoll als auch wirtschaftlich angesehen werden. Sie erhalten einen Vorabentwurf unseres Sanierungsfahrplans. Den besprechen wir mit Ihnen am einfachsten bei einem Online-Meeting und wir senden Ihnen danach die finale Version zu und reichen diesen bei der BAFA ein.
Ist die vorgegebene Reihenfolge der Maßnahmenumsetzung im iSFP einzuhalten?
Nein, diese können Sie nach Belieben variieren. Sollte allerdings eine Sanierung der Heizungsanlage bevorstehen, sollten Sie zuerst die Maßnahmen an der Gebäudehülle durchführen. Dadurch kann die gesamte Heizungsanlage kleiner dimensioniert werden und das Kosten sparen. Sprechen Sie uns aber gerne dazu im Abschlussgespräch an.

Fördermittel und Nachweise

Ich besitze ein Wohngebäude. Was wird gefördert und mit welchen Förderzuschuss erhalte ich für?
Wir haben alle wichtige Informationen in unserem Blog-Artikel rund um Thema Fördermittel zur Sanierung von Wohngebäuden zusammengefasst.
Welche Unterlagen werden für den Förderantrag für Einzelmaßnahmen benötigt?
Am besten ist es, Sie füllen die Online-Anfrage "Förderantrag für Einzelmaßnahmen" aus. Hier werden die entsprechenden Unterlagen von Ihnen abgefragt. 

Wir benötigen von Ihnen: 
  • Bilder des zu sanierenden Bauteils
  • das Angebot des Fachunternehmers, wobei bei einer Dämmung die Wärmeleitgruppe und die Dämmdicke hervorgehen muss und bei Fenstern der Uw-Wert.
  • individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), falls vorhanden
  • Baujahr des Gebäudes
Wir prüfen das Angebot auf den korrekten Bauteilaufbaus.
 
Im Anschluss daran benötigen wir die einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit  dem Fachunternehmer. Der Vertrag muss bereits zum Zeitpunkt des Förderantrags mit dem Fachunternehmer geschlossen sein. Er muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung und eine aufschiebende Bedingung der Förderzusage im Vertrag beinhalten.
 
Hier ein Formulierungsvorschlag für die aufschiebende Bedingung:
„Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
 
Danach können wir Ihren Antrag bei der BAFA einreichen und wir erstellen Ihnen die technische Produktbeschreibung (TPB). Erst nach der postalischen Zustellung der Fördermittelzusage stehen Ihnen die Fördermittel zur Verfügung und das Fachunternehmen kann mit der Sanierung starten.
 
Nach Fertigstellung der Sanierung informieren Sie uns bitte und stellen uns die Rechnung und Lieferscheine zur Verfügung. Wir prüfen anschließend noch eine ordnungsgemäße Ausführung und erstellen der Technischen Projektnachweis (TPN). Sie erhalten abschließend einen Zuwendungsbescheid und eine Erstattung des Förderbetrags.

Wie lange dauert es bis ich eine Fördermittel-Zusage erhalte?
Während unserer Laufbahn als Energieberater haben wir die unterschiedlichsten Zeiträume erlebt. Zwischen zwei Wochen und sechs Monaten kann sich dieser in der Regel belaufen.
Kann ich mir jetzt schon Fördergelder für später reservieren?
Die Fördermittel sind ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Zuwendungsbescheids 36 Monate für Sie reserviert und können nicht verlängert werden. Allerdings muss zur Antragsstellung ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmer vorliegen. Den Umsetzungszeitpunkt müssen Sie mit dem Fachunternehmer klären.
Kann ich die Förderungen auch für meine Garage anwenden?
Nein, die Fördermittel gelten nur für Bauteile der thermischen Hüllfläche des Gebäudes. Eine Garage ist meist nicht beheizt und Maßnahmen sind somit nicht förderfähig. Eine Ausnahme wäre es, wenn eine Garagenwand direkt an das Wohngebäude grenzt, dann wäre eine Dämmung dieser Wand förderfähig um die Wärmeverluste des Wohnbereichs an die Garage zu reduzieren.
Kann ich eine Maßnahme an der Gebäudehülle aufteilen und die Fördergelder zeitlich versetzt in Anspruch nehmen?
Ja, das geht. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro je Wohneinheit pro Kalenderjahr. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro je Wohneinheit pro Kalenderjahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist. Die Maßnahmen müssen in sich geschlossene abgegrenzte Maßnahmen sein, z. B.:
  • Antrag 1 Fenster Nord- und Ostseite
  • Antrag 2 Fenster Süd- und Westseite

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