Meistgestellte Fragen – FAQ

Allgemeine Informationen

Wie läuft eine Energieberatung ab?
Am einfachsten ist es für uns, Sie stellen einen Online-Anfrage an uns und stellen uns die Unterlagen wie Pläne, Bilder etc. zur Verfügung. Dadurch können wir uns mir Vorfeld mit Ihrem Objekt vertraut machen. Gerne können Sie auch in der Online-Anfrage ihre Vorstellungen äußern. Im nächsten Schritt würden wir einen Vorort-Termin mit Ihnen ausmachen und uns einen Überblick über das Gebäude verschaffen und mit Ihnen das Vorhaben diskutieren. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns einen Energieberatungsbericht oder individuellen Sanierungsfahrplan. Natürlich stellen wir Ihnen die Ergebnisse abschließend vor. Falls Sie zuvor Fragen haben, können Sie gerne einen Online-Termin buchen.
Kann durch den Einbau neuer Fenster Schimmel in der Außenwand entstehen?
Schimmel in den Wänden entsteht durch Kondensation des Wasserdampfs innerhalb der Wand. Wände bieten im Gegensatz zu Fenstern einen Nährboden für Schimmel. Bei älteren Fenstern und vergleichsweise schlecht gedämmten und dünnen (< 35 cm) Wänden, ist der U-Wert des Fensters in der Regel höher gegenüber der Wand. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Oberflächentemperatur an der Innenseite der Fenster. Bei hoher Luftfeuchtigkeit beschlagen die Scheiben und Sie würden dadurch den Raum lüften. Nach einem Austausch der Fenster kann es allerdings sein, dass der U-Wert der Fenster niedriger ist als der der Wand. Dadurch kann bei hoher Luftfeuchtigkeit der Wasserdampf innerhalb der Wand kondensieren und sich nach einiger Zeit als Schimmel bemerkbar machen.

Wir empfehlen in kritischen Fällen eine Prüfung der Schimmelbildung zum Beispiel durch eine Wandoberflächentemperatur-Berechnung oder Thermografie. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist regelmäßiges Lüften. Sie sollten bei schlecht gedämmten Außenwänden einen relative Luftfeuchtigkeit von 50 % bei 20 °C Innenraumtemperatur nicht unterschreiten.

Anlagenbau von Wärmepumpen

Warum ist der Pufferspeicher größer als mein bisheriger Warmwasserspeicher?
Der Unterschied in der Größe ergibt sich aus den unterschiedlichen Aufgaben der beiden Speicher. Ein Warmwasserspeicher, beispielsweise mit 200 Litern, dient der Bereitstellung von Trinkwarmwasser für den täglichen Bedarf, etwa zum Duschen oder Spülen. Da der Verbrauch über den Tag verteilt stattfindet und das Wasser gezielt nachgeheizt wird, reicht ein vergleichsweise kleiner Speicher aus.

Ein Pufferspeicher hingegen speichert Heizungswasser und unterstützt die Wärmepumpe, indem er Wärmeenergie zwischenspeichert. Das reduziert häufiges Ein- und Ausschalten der Wärmepumpe, erhöht ihre Effizienz und verlängert ihre Lebensdauer. Besonders in Systemen mit Fußbodenheizung oder trägen Heizkörpern ist ein ausreichend großer Pufferspeicher wichtig, um eine gleichmäßige Wärmeversorgung sicherzustellen. Daher ist dieser oft größer dimensioniert als der Warmwasserspeicher.

In manchen Anlagen ist zusätzlich eine Frischwasserstation in den Pufferspeicher eingebunden. Diese nutzt die gespeicherte Wärme, um über einen Wärmetauscher bei Bedarf frisches Trinkwarmwasser zu erzeugen. Dadurch entfällt ein separater Warmwasserspeicher, und es steht stets hygienisch einwandfreies Warmwasser zur Verfügung.
Warum ist ein Abwasserrohr in meinem Angebot für die Wärmepumpe enthalten?
Ein Abwasserrohr gehört bei vielen Wärmepumpensystemen zur notwendigen Installation, da während des Betriebs Kondensat anfällt. Besonders bei Luft-Wasser-Wärmepumpen entsteht Kondenswasser an den Wärmeübertragerflächen, das zuverlässig abgeleitet werden muss, um Schäden oder Vereisung zu vermeiden.

Zudem ist bei Außengeräten eine Enteisung wichtig. Im Heizbetrieb kann sich durch Luftfeuchtigkeit Reif oder Eis an der Wärmepumpe bilden. Um effizient zu arbeiten, taut die Wärmepumpe diesen Belag regelmäßig ab. Das dabei entstehende Schmelzwasser muss kontrolliert abgeleitet werden, damit es nicht im Winter gefriert und Schäden an der Umgebung oder der Anlage verursacht.

Daher wird oft ein Abwasseranschluss oder eine geeignete Drainage eingeplant, um Kondensat und Enteisungswasser sicher abzuleiten.
Wozu dient ein Heizstromtarif bei Wärmepumpen und wann ist er notwendig?
Ein Heizstromtarif ist ein spezieller, vergünstigter Stromtarif für elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen. Er wird von vielen Energieversorgern angeboten und kann helfen, die Betriebskosten der Wärmepumpe zu senken.

Notwendig ist ein Heizstromtarif vor allem, wenn keine Photovoltaikanlage (PV) vorhanden ist und die Wärmepumpe ihren Strom vollständig aus dem Netz bezieht. In diesem Fall kann sich ein separater Heizstromzähler lohnen, um von den günstigeren Tarifen zu profitieren.

Wenn bereits eine PV-Anlage vorhanden ist, ist ein Heizstromtarif in der Regel nicht sinnvoll, da die Wärmepumpe vorrangig mit selbst erzeugtem Strom betrieben werden kann. Zudem erfordert der Heizstromtarif oft einen zweiten Zähler und eine Anpassung des Zählerkastens. Falls dieser ohnehin erneuert werden muss, kann die Einrichtung eines separaten Heizstromzählers geprüft werden. Ansonsten ist es meist wirtschaftlicher, den normalen Haushaltsstromtarif oder den eigenen PV-Strom zu nutzen.

Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Warum weicht in der detaillierten Kostendarstellung die Summe der Investitionskosten von den Investitionskosten der Gesamtsanierung ab?
Beim iSFP wird die Investitionssumme auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren umgerechnet. Maßnahmen an der Gebäudehülle haben eine Nutzungsdauer von 40 Jahren. Da jedoch der Betrachtungszeitraum nur 20 Jahre beträgt, wird der Restwert abgezogen.
Wieso weicht der heutige Energiebedarf von meinem Energieverbrauch ab?
Die Bedarfsberechnung betrachtet das Heizen der beheizten Zonen entsprechend der Norminnentemperatur. Ein Nutzerverhalten kann bei der standardisierten Berechnung nicht berücksichtigt werden. Besonders in Wohneinheiten, bei denen einzelne Räume im Winter nicht oder gering beheizt werden, fällt dieser Unterschied besonders hoch aus.
Warum werden durch den Einbau der Wärmepumpe (mit Photovoltaik-Anlage) verhältnismäßig wenig CO2-Emissionen im Vergleich zu meiner konventionellen Heizung mit fossilen Brennstoff eingespart?
Diese Frage ist sehr berechtigt. Leider ist während der Heizperiode der Ertrag der Photovoltaik-Anlage aufgrund der geringen Sonneneinstrahlung vergleichsweise gering. Während dieser Zeit wird die Wärmepumpe meist mit Netzstrom betrieben. Dieser Strom wird in Deutschland mit signifikanten Anteil an fossilen Brennstoffen (z.B. Braunkohle, Steinkohle, Erdgas) erzeugt und der Wirkungsgrad eines Kraftwerkes beträgt ca. 34 %. Der Wirkungsgrad bei Verbrennung des Brennstoffes beträgt bei älteren Brennstoffkesseln ca. 95 %. Zwar ist der Endenergiebedarf der Wärmepumpe durch den Einsatz regenerativer Wärmequellen geringer, jedoch ist der CO2-Anteil des eingesetzten Strom zur Wärmeerzeugung höher gegenüber der Verbrennung. Für Haushalte, für die geringe CO2-Emissionen bestehen, empfehlen wir Öko-Stromtarife. Allerdings können diese im iSFP nicht berücksichtigt werden.
Warum sind in meinem Fall die Energiekosten trotz Wärmepumpe (und Photovoltaik-Anlage) nach der Sanierung höher als vorher?
Hier sind unterschiedliche Einflussfaktoren zu berücksichtigen. In manchen Haushalten ist der Energieverbrauch und die damit verbunden Energiekosten aufgrund des Nutzungsverhaltens sehr gering. Für das Haus in Zukunft wird ein Energiebedarf berechnet. Dieser wird entsprechend des Nutzerverhalts über einen standardisierten Kalibrierungsfaktor angepasst und als zukünftiger Energieverbrauch ausgegeben. Die Kalibrierung besagt aber zugleich nicht, wenn Sie aktuell nur 25 % des Endenergiebedarfs verbrauchen, dass Sie das zukünftig auch tun. Der zukünftige Endenergieverbrauch wird an dieser Stelle ein wenig reduziert.
Außerdem sind die spezifischen Stromkosten pro kWh in Deutschland derzeit um ein vielfaches höher als die spezifischen Gaskosten pro kWh.  So wird der Effizienzvorteil einer Wärmepumpe ggü. einem Gaskessel z.T. zu Nichte gemacht. Ein weiterer Einflussfaktor ist, dass die Erlöse der Photovoltaik-Anlage durch geringeren Netzstromverbrauch und Einspeisevergütung in der Übersicht nicht berücksichtigt, sondern separat ausgewiesen werden.
Was sind Sowieso-Kosten?
Hierbei handelt es sich um Kosten die "sowieso" anstehen. Das kann beispielsweise eine Sanierung der Fenster sein, da diese defekt oder ein Gaskessel, dessen Nutzungszeit von 20 Jahren abgelaufen ist.
Woher stammen die aufgezeigten Kosten und wie sind diese zu interpretieren?
Die Kosten der einzelnen Maßnahmen ermitteln wir aus unserer Datenbank von ähnlichen Projekten. Diese sind nicht verbindlich und können abweichen. Diese aufgezeigten Kosten haben keinen weiteren Einfluss, Sie sollen Ihnen eine Einschätzung des Investitionsaufwand geben.
Was bringt mir der iSFP und welchen Vorteil erhalte ich dadurch?
Durch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen ein Energieeffizienz-Experte den Ist-Zustand ihres Gebäudes im Vergleich zu den heutigen üblichen Standards auf. Es werden unterschiedliche Maßnahmen wie z.B. der Installation einer Wärmepumpe, einer Dachdämmung hinsichtlich einer Energieeinsparung und der Wirtschaftlichkeit bewertet. Hierbei werden der zukünftige Energiebedarf, die zukünftigen CO2-Emissionen, die Investitionskosten und die Fördermittel bewertet. Für die Durchführung eines iSFP erhalten sie eine Förderung der BAFA. Zudem erhalten Sie durch den iSFP einen sog. iSFP-Bonus von 5 % bei der Sanierung der Gebäudehülle. Außerdem steigen die förderfähigen Kosten der Gebäudehüllensanierung von 30.000 € auf 60.000 €.
Wie läuft der iSFP ab?
Nach Ihrer Anfrage senden wir Ihnen ein Angebot zu. Sind Sie damit einverstanden, senden Sie uns bitte, wenn nicht bereits geschehen, die angefragten Dokumente zu und beantragen die Fördermittel für den iSFP. Anschließend vereinbaren wir einen Vorort-Termin und wir analysieren ihre Immobilie. Danach erstellen wir den iSFP und bewerten unterschiedliche Maßnahmen, die auf Ihr Gebäude zugeschnitten sind und sowohl als sinnvoll als auch wirtschaftlich angesehen werden. Sie erhalten einen Vorabentwurf unseres Sanierungsfahrplans. Den besprechen wir mit Ihnen am einfachsten bei einem Online-Meeting und wir senden Ihnen danach die finale Version zu und reichen diesen bei der BAFA ein.
Ist die vorgegebene Reihenfolge der Maßnahmenumsetzung im iSFP einzuhalten?
Nein, diese können Sie nach Belieben variieren. Sollte allerdings eine Sanierung der Heizungsanlage bevorstehen, sollten Sie zuerst die Maßnahmen an der Gebäudehülle durchführen. Dadurch kann die gesamte Heizungsanlage kleiner dimensioniert werden und das Kosten sparen. Sprechen Sie uns aber gerne dazu im Abschlussgespräch an.

Fördermittel und Nachweise

Ich besitze ein Wohngebäude. Was wird gefördert und mit welchen Förderzuschuss erhalte ich für?
Wir haben alle wichtige Informationen in unserem Blog-Artikel rund um Thema Fördermittel zur Sanierung von Wohngebäuden zusammengefasst.
Welche Unterlagen werden für den Förderantrag für Einzelmaßnahmen benötigt?
Am besten ist es, Sie füllen die Online-Anfrage "Förderantrag für Einzelmaßnahmen" aus. Hier werden die entsprechenden Unterlagen von Ihnen abgefragt. 

Wir benötigen von Ihnen: 
  • Bilder des zu sanierenden Bauteils
  • das Angebot des Fachunternehmers, wobei bei einer Dämmung die Wärmeleitgruppe und die Dämmdicke hervorgehen muss und bei Fenstern der Uw-Wert.
  • individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), falls vorhanden
  • Baujahr des Gebäudes
Wir prüfen das Angebot auf den korrekten Bauteilaufbaus.
 
Im Anschluss daran benötigen wir die einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit  dem Fachunternehmer. Der Vertrag muss bereits zum Zeitpunkt des Förderantrags mit dem Fachunternehmer geschlossen sein. Er muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung und eine aufschiebende Bedingung der Förderzusage im Vertrag beinhalten.
 
Hier ein Formulierungsvorschlag für die aufschiebende Bedingung:
„Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
 
Danach können wir Ihren Antrag bei der BAFA einreichen und wir erstellen Ihnen die technische Produktbeschreibung (TPB). Erst nach der postalischen Zustellung der Fördermittelzusage stehen Ihnen die Fördermittel zur Verfügung und das Fachunternehmen kann mit der Sanierung starten.
 
Nach Fertigstellung der Sanierung informieren Sie uns bitte und stellen uns die Rechnung und Lieferscheine zur Verfügung. Wir prüfen anschließend noch eine ordnungsgemäße Ausführung und erstellen der Technischen Projektnachweis (TPN). Sie erhalten abschließend einen Zuwendungsbescheid und eine Erstattung des Förderbetrags.

Wie lange dauert es bis ich eine Fördermittel-Zusage erhalte?
Während unserer Laufbahn als Energieberater haben wir die unterschiedlichsten Zeiträume erlebt. Zwischen zwei Wochen und sechs Monaten kann sich dieser in der Regel belaufen.
Kann ich mir jetzt schon Fördergelder für später reservieren?
Die Fördermittel sind ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Zuwendungsbescheids 36 Monate für Sie reserviert und können nicht verlängert werden. Allerdings muss zur Antragsstellung ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmer vorliegen. Den Umsetzungszeitpunkt müssen Sie mit dem Fachunternehmer klären.
Kann ich die Förderungen auch für meine Garage anwenden?
Nein, die Fördermittel gelten nur für Bauteile der thermischen Hüllfläche des Gebäudes. Eine Garage ist meist nicht beheizt und Maßnahmen sind somit nicht förderfähig. Eine Ausnahme wäre es, wenn eine Garagenwand direkt an das Wohngebäude grenzt, dann wäre eine Dämmung dieser Wand förderfähig um die Wärmeverluste des Wohnbereichs an die Garage zu reduzieren.
Kann ich eine Maßnahme an der Gebäudehülle aufteilen und die Fördergelder zeitlich versetzt in Anspruch nehmen?
Ja, das geht. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro je Wohneinheit pro Kalenderjahr. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro je Wohneinheit pro Kalenderjahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist. Die Maßnahmen müssen in sich geschlossene abgegrenzte Maßnahmen sein, z. B.:
  • Antrag 1 Fenster Nord- und Ostseite
  • Antrag 2 Fenster Süd- und Westseite
Welche Unterlagen werden für den Förderantrag für Einzelmaßnahmen benötigt?
Am besten ist es, Sie füllen die Online-Anfrage "Förderantrag für Einzelmaßnahmen" aus. Hier werden die entsprechenden Unterlagen von Ihnen abgefragt.
 
Wir benötigen von Ihnen:
 
Bilder des zu sanierenden Bauteils
Angaben zum Aufbau des Bauteils
Das Angebot des Fachunternehmers, wobei bei einer Dämmung die Wärmeleitgruppe und die Dämmdicke hervorgehen muss und bei Fenstern der Uw-Wert
Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), falls Ihnen einer vorliegt
Wir prüfen das Angebot auf den korrekten Bauteilaufbaus.
 
Im Anschluss daran benötigen wir die einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit  dem Fachunternehmer. Der Vertrag muss bereits zum Zeitpunkt des Förderantrags mit dem Fachunternehmer geschlossen sein und eine aufschiebende Bedingung der Förderzusage im Vertrag enthalten.
 
Hier ein Formulierungsvorschlag für die aufschiebende Bedingung:
„Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
 
Danach können wir Ihren Antrag bei der BAFA einreichen und wir erstellen Ihnen die technische Produktbeschreibung (TPB). Erst nach der postalischen Zustellung der Fördermittelzusage stehen Ihnen die Fördermittel zur Verfügung und das Fachunternehmen kann mit der Sanierung starten.
 
Nach Fertigstellung der Sanierung informieren Sie uns bitte und stellen uns die Rechnung und Lieferscheine zur Verfügung. Wir prüfen anschließend noch eine ordnungsgemäße Ausführung und erstellen der Technischen Projektnachweis (TPN). Sie erhalten abschließend einen Zuwendungsbescheid und eine Erstattung des Förderbetrags.
Wie lange dauert es bis ich eine Fördermittel-Zusage erhalte?
Während unserer Laufbahn als Energieberater haben wir die unterschiedlichsten Zeiträume erlebt. Zwischen zwei Wochen und sechs Monaten kann sich dieser in der Regel belaufen.
Kann ich mir jetzt schon Fördergelder für später reservieren?
Die Fördermittel sind ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Zuwendungsbescheids 36 Monate für Sie reserviert und können nicht verlängert werden. Allerdings muss zur Antragsstellung ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmer vorliegen. Den Umsetzungszeitpunkt müssen Sie mit dem Fachunternehmer klären.

Heizung und Förderung

Wie setzt sich die KfW-Heizungsförderung zusammen?
Die folgenden Förderungen beziehen sich auf die förderfähigen Kosten:
 
Grundförderung & Boni

- Grundförderung (30 %): Für den Einbau von Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

- Effizienzbonus (5 %): Wird für Wärmepumpen gewährt, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen setzen wir in der Regel Modelle mit Propan (R-290) ein, sodass dieser Bonus greift.

Zusätzliche Boni für selbstnutzende Eigentümer

- Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): Gilt für den Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
 
- Einkommensbonus (30 %): Verfügbar für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr.

Wichtige Hinweise

- Der maximale Förderanteil beträgt 70 % der förderfähigen Kosten.

- Kein iSFP-Bonus: Bei der Heizungsförderung gibt es keinen zusätzlichen Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Wie setzen sich die förderfähigen Kosten zusammen?
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Wärmeerzeugungsanlagen beträgt:

- 30.000 € für die erste Wohneinheit
- 15.000 € für jede weitere Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten
- 8.000 € für jede Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit

Für ein Gebäude mit drei Wohneinheiten ergibt sich eine maximale Fördersumme von 60.000 € (brutto).

Betragen die Kosten für eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan in einem nicht selbst bewohnten Gebäude 75.000 € (brutto), wird die Förderung auf die förderfähigen 60.000 € begrenzt.

Die Förderung beträgt dann: 60.000 € × 35 % = 21.000 €.
Ich besitze eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienwohngebäude und möchte eine Wärmepumpe auf dem Dach installieren, welche Förderung kann ich erwarten?
Die Förderung wird pro Gebäude berechnet und anteilig auf die Anzahl der Wohneinheiten aufgeteilt. Das bedeutet, dass die förderfähigen Kosten gleichmäßig unter den Wohneinheiten aufgeteilt werden.
In einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten betragen die förderfähigen Kosten beispielsweise 137.000 € (brutto). Jedoch steht jeder Wohneinheit nur ein Zehntel der Förderung zu.

Wenn die Wärmepumpe 30.000 € kostet, beträgt Ihre individuelle Förderung somit 3.000 €.
Wie erhalte ich eine BzA (Bestätigung zum Antrag) für die Förderung?
Nach Ihrer Annahme des Angebots, senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung (Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung) mit der BzA-ID per Email zu. Anschließend können Sie den Antrag bei der KfW stellen.
Wie bekomme ich einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung?
Unsere Auftragsbestätigung beinhaltet eine aufschiebende Bedingung. Sie erhalten diese, wenn Sie uns für eine neue geförderte Heizungsanlage beauftragen.
Wie lange dauert es, bis ich einer Förderzusage für die neue Heizung habe?
Derzeit erhalten Sie diese innerhalb 2 Stunden nach Antragstellung.
Ich möchte eine Wärmepumpe von ECOMIND installiert bekommen. Wie ist der Prozess?

In der Regel planen wir zunächst Ihre Wärmepumpen-Anlage und erstellen Ihnen anschließend ein individuelles Angebot. Der Prozess läuft wie folgt ab:

1. Online-Abfrage: Sie übermitteln uns die wichtigsten Informationen zu Ihrem Gebäude über unser Online-Formular.

2. Planungsauftrag: Sie beauftragen die Planung. Als eingetragene Energieeffizienz-Experten ermöglichen wir Ihnen, die Fachplanung im Rahmen der geförderten Installation der Wärmepumpe ebenfalls fördern zu lassen.

3. Installationsangebot: Nach Abschluss der Heizungsplanung erhalten Sie ein detailliertes Angebot für die Installation.

4. Auftragsbestätigung: Nach Ihrer Beauftragung senden wir Ihnen innerhalb weniger Tage eine Auftragsbestätigung mit BzA-ID sowie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung für die Beantragung der KfW-Heizungsförderung.

5. Förderantrag: Sie stellen Ihren Förderantrag bei der KfW und laden den Liefer- und Leistungsvertrag im KfW-Portal hoch.

6. Installationstermin: Nach Erhalt der Förderzusage vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für die Installation Ihrer neuen Wärmepumpe.

Wie läuft die Beantragung von den einzelnen Boni der Heizungsförderung?
Die BzA umfasst die Grundförderung von 30 % sowie – falls zutreffend – den Effizienzbonus von 5 % und den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %.

Den Klimageschwindigkeitsbonus müssen Sie später mit einer Meldebescheinigung und einem Grundbuchauszug nachweisen.

Den Einkommensbonus geben Sie direkt im Antrag an und legen dazu Ihre Einkommenssteuerbescheide vor.
 
Ich bin gerade dabei mein Haus zu sanieren und möchte ich eine Wärmepumpe. Ich habe gelesen, eine Wärmepumpe funktioniert nur in Kombination mit einer Gas- oder Ölheizung. Ist das richtig?
Das hängt meistens von der Größe der Heizkörper ab. Bei Gebäuden, die nur über Fußbodenheizung beheizt werden, kann eine Wärmepumpe ohne weiteren Heizwärmeereuger eingesetzt werden.

Unsere Anlagenplanung erfolgt mit größter Sorgfalt. Zunächst prüfen wir stets, ob der Betrieb einer Wärmepumpe ohne zusätzlichen Wärmeerzeuger möglich ist. In den meisten Fällen ist dies der Fall.

Reicht die Wärmeabgabe einzelner Heizkörper nicht aus, tauschen wir gezielt nur diese aus oder ergänzen sie durch zusätzliche Heizkörper – nicht das gesamte Heizsystem. So stellen wir sicher, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet und wirtschaftlich bleibt.

Müssen jedoch zu viele Heizkörper ersetzt werden, empfehlen wir den Einsatz eines Spitzenlasterzeugers auf fossiler Basis. Sollte das Gebäude später gedämmt werden, kann dieser bei Bedarf vom Heizsystem getrennt werden.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Bin ich als Eigentümer verpflichtet mein Gebäude zu dämmen?
Ja, Eigentum verpflichtet. Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes müssen dafür Sorge tragen, dass die oberste Geschossdecke oder das Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 einhalten. Ist dies nicht Fall fordert das GEG 2024 § 47 (1) eine Dämmung mit einem U-Wert von <= 0,24 W/m²K. Lesen Sie gerne im GEG nach oder sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Gelten weitere Verpflichtungen?
Ja, ungedämmte Heizungsleitungen in unbeheizten Bereichen (zum Beispiel im Keller) müssen gedämmt werden, um Wärmeverluste zu vermeiden. 
Muss ich meinen alten Öl- oder Gaskessel austauschen?
Es gilt eine Austauschpflicht für Heizkessel: Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden und mit Öl oder Gas betrieben werden, dürfen nicht mehr genutzt werden. Neuere Heizkessel mit einer Leistung zwischen 4 und 400 kW müssen nach spätestens 30 Jahren ersetzt werden, es sei denn, es handelt sich um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel, die effizienter arbeiten.
Darf ich eigentlich noch eine Gas- oder Ölheizung installieren?
Ja, aber unter strengen Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024):
 
- Neubauten:
Gas- oder Ölheizungen sind nur erlaubt, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (GEG § 71 Abs. 1).
Das geht z. B. mit Hybridheizungen (Gas + Wärmepumpe) oder Biogas/Wasserstofffähigen Heizungen.

- Bestehende Gebäude:
Neue Gasheizungen sind erlaubt, müssen aber H2-ready sein (GEG § 72).
Pflicht zum Bioanteil im Gas:
Ab 2029: 15 % erneuerbare Gase (GEG § 71 Abs. 2).
Ab 2035: 30 % erneuerbare Gase.
Ab 2040: 60 % erneuerbare Gase.

- Austausch & Bestandsschutz:
Ist eine alte Heizung irreparabel kaputt, darf vorübergehend eine neue Gasheizung eingebaut werden (GEG § 73).
Langfristig wird eine klimafreundlichere Lösung notwendig.
Es gibt Übergangsfristen und Förderungen (GEG § 71c).
 
- Verbindliche Energieberatung:
Vor dem Austausch einer Heizung oder bei einer Heizungsmodernisierung ist eine verbindliche Energieberatung Pflicht (GEG § 71a).
Ein unabhängiger Energieberater zeigt dir die besten Optionen für eine klimafreundliche und kostengünstige Lösung und hilft bei der Antragstellung für Förderungen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

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