Die folgenden Förderungen beziehen sich auf die förderfähigen Kosten:
Grundförderung & Boni
- Grundförderung (30 %): Für den Einbau von Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
- Effizienzbonus (5 %): Wird für Wärmepumpen gewährt, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen setzen wir in der Regel Modelle mit Propan (R-290) ein, sodass dieser Bonus greift.
Zusätzliche Boni für selbstnutzende Eigentümer
- Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): Gilt für den Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
- Einkommensbonus (30 %): Verfügbar für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr.
Wichtige Hinweise
- Der maximale Förderanteil beträgt 70 % der förderfähigen Kosten.
- Kein iSFP-Bonus: Bei der Heizungsförderung gibt es keinen zusätzlichen Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).