Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ermöglicht Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte von Wohngebäuden eine Entscheidungsgrundlage zur Erhöhung der Energieeffizienz. Diese Form der Energieberatung kann von der BAFA zertifizierten Energieeffizienz-Experten bzw. ECOMIND durchgeführt werden.
1. Nutzen des Immobilienbesitzers
Der Immobilienbesitzer erhält dadurch einen Überblick über mögliche Maßnahmen und die zeitliche Reihenfolge, um seine Immobilie nach Möglichkeit zu einem Effizienzhausniveau zu sanieren. Durch die Expertise des Energieeffizienz-Experten werden unterschiedliche Maßnahmen bewertet. Dies können beispielweise sein:
- Austausch des Wärmeerzeugers
- Optimierung der Heizungsregelung
- Dämmung des Dachs
- Austausch von Fenster
- Dämmung der Fassade
- Dämmung der Kellerdecke
Zunächst erhält der Kunde eine Übersicht seines Gebäudes. Dabei wird das Gebäude mit einem Referenzgebäude, das den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht, verglichen, siehe Abbildung 1. Dadurch kann eine Aussage über den energetischen Zustands des Gebäudes getroffen werden.
Jedes Gebäude ist individuell und die möglichen Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung werden vorgeschlagen, siehe Abbildung 2. Zu jeder Maßnahme werden die voraussichtlichen Kosten benannt, die der Immobilienbesitzer zur Sanierung einplanen muss. Außerdem berät der Energieeffizienz-Experte über mögliche Fördermittel, siehe „Blogartikel Fördermittel zur Sanierung von Wohngebäuden“. Außerdem werden sog. „Sowieso-Kosten“ ausgewiesen. Das sind Kosten, die „sowieso“ demnächst einzuplanen sind. Dies kann zum Beispiel ein neuer Gaskessel sein, bei dem die Nutzungsdauer abgelaufen ist, oder die Sanierungskosten eines Dachs, das undicht ist. Schließlich werden der End- und Primärenergiebedarf, die Energiekosten und CO2-Emissionen vor und nach der Sanierung aufgezeigt.
Anhand der Maßnahmenpakete wird das Gebäude bei Betrachtung einer Umsetzung aller Sanierungsmaßnahmen nochmals mit dem Referenzgebäude verglichen, siehe Abbildung 3. Hier erfolgt wiederum die Gegenüberstellung der einzelnen Bauteilen und Anlagentechnik im Vergleich zu den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass bei manchen zu sanierenden Gebäuden ein Effizienzhausstandard nicht erreicht werden kann. In der Regel hängt das mit unwirtschaftlichen Maßnahmen zusammen, z. B. bei Gebäuden mit beheizten Kellern, bei denen die Außenwand oder die Bodenplatte nachträglich von außen gedämmt werden müsste.
2. Was muss ich über den iSFP wissen und beachten?
Die Ergebnisse des iSFP entsprechen einem standardisierten Berechnungsverfahren. Für jedes Gebäude wird individuell ein jährlicher Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf für die Beheizung, Lüftung und Trinkwarmwassererzeugung ermittelt. Als Endenergiebedarf wird die theoretisch benötigte Energie, um das gesamte Gebäude ganzjährig zu heizen und Trinkwarmwasser bereitzustellen, definiert. Die tatsächlich verbrauchte Energie wird hingegen als Energieverbrauch bezeichnet. Sie weicht vom Endenergiebedarf meist ab, da hier das individuelle Nutzungsverhalten einfließt, z.B. das Heizen nur vereinzelter Räume oder Abschalten der Heizung während Urlaubszeiten.
Der Primärenergiebedarf bezeichnet den theoretischen Energiebedarf an Primärenergie. Er ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergiebedarfs mit dem entsprechenden Primärenergiefaktor, siehe Tabelle 1, des eingesetzten Energieträgers. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt die Energiemenge, die zur Gewinnung, Umwandlung und den Transport des Energieträgers bis in das Gebäude benötigt wird.
Energieträger | Primärenergiefaktor |
Heizöl | 1,1 |
Erdgas, Flüssiggas | 1,1 |
Strommix | 1,8 |
3. Förderung des iSFP
Ein individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude wird durch die die BAFA Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude gefördert. Dabei erhalten Immobilienbesitzer 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 € für Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 € ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten einmalig 500 € bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.
4. Fördervorteile des iSFP im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen
Einen besonderen Vorteil birgt der iSFP für Personen, die höhere Investitionen zur Gebäudesanierung oder Heizungsoptimierung einplanen. Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Heizungsoptimierung, die im iSFP erwähnt sind, erhöht sich der Fördersatz von 15 % auf 20 %. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr durch den iSFP ansteigt. Ein iSFP besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren.
5. Ablauf einer Energieberatung im Rahmen des iSFP
Eine Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten bzw. ECOMIND läuft nach folgenden Schritten ab:
- Schritt 1: Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme durch einen Energieeffizienz-Experten bzw. ECOMIND
- Schritt 2: Energetische Bilanzierung des Istzustandes
- Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten
- Bewertung des Gesamtgebäudes
- Schritt 3: Entwickeln von Sanierungsvorschlägen
- Schritt 4: Abstimmen der Sanierungsvorschläge
- Schritt 5: Ausarbeiten des finalen individuellen Sanierungsfahrplan
- Schritt 6: Übergeben und Erläutern des individuellen Sanierungsfahrplans
6. Wie läuft das Förderverfahren ab?
Ein Förderverfahren umfasst folgende Schritte:
Schritt 1 - Antragsstellung:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsformular der BAFA. Senden Sie bitte die Antragsbestätigung an den Energieeffizienz-Experten bzw. ECOMIND. Ein Vertragsabschluss für einen iSFP mit einem Energieeffizienz-Experten ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.
Schritt 2 - Erteilung des Zuwendungsbescheids:
Die Förderung wird durch Erteilung eines Zuwendungsbescheides durch das BAFA bewilligt. Danach kann der Energieeffizienz-Experte mit dem iSFP beginnen.1
Schritt 3 - Durchführung des iSFP und Verwendungsnachweis:
Die beantragte Energieberatung ist innerhalb von neun Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum) durchzuführen. Die Verwendungsnachweisunterlagen sind nach Abschluss der Maßnahme, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraum vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis umfasst:
- Die Verwendungsnachweiserklärung (Online Formular)
- individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) inkl. Umsetzungshilfe
- Eine Kopie, der von dem Energieberatungsunternehmen ausgestellten Rechnung
- Einen Zahlungsnachweis
- Erklärungen nach Durchführungen der Energieberatung
7. Fazit
Der iSFP ist ein tolles Instrument, um den derzeitigen Energiebedarf von Wohngebäuden mit einem Gebäude nach aktuellen Standard zu vergleichen. Mit Hilfe eines Energieeffizienz-Experten werden mögliche Maßnahmen aufgezeigt und auf ihre Wirtschaftlichkeit beleuchtet. Der entwickelte Fahrplan zeigt auf, wie Sanierungsmaßnahmen zeitlich erfolgen sollen. Außerdem werden die finanziellen und energetischen Erwartungen abgebildet. Durch den iSFP erhalten Immobilienbesitzer einen effektiven Plan zur Sanierung Ihres Gebäudes und tragen einen Teil zur Dekarbonisierung des Immobilienbestands bei.
- Es kann vor dem Erhalt der Fördermittelzusage auf eigenes Risiko mit der Energieberatung begonnen werden. ↩︎